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   BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94   

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https://dejure.org/1994,2941
BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94 (https://dejure.org/1994,2941)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1994 - 2 StR 404/94 (https://dejure.org/1994,2941)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94 (https://dejure.org/1994,2941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt - Rechtskrafterstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 200
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Die Anklage genügt in allen Teilen, auch bei der nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138 = StV 1994, 306) gebotenen Annahme von Tatmehrheit, den Anforderungen, die bei einer Vielzahl gleichartiger sexueller Übergriffe zum Nachteil desselben Tatopfers an die Bezeichnung der Taten zur Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 6; Ruppert MDR 1994, 973, 975 f) [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93].
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Die Anklage genügt in allen Teilen, auch bei der nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138 = StV 1994, 306) gebotenen Annahme von Tatmehrheit, den Anforderungen, die bei einer Vielzahl gleichartiger sexueller Übergriffe zum Nachteil desselben Tatopfers an die Bezeichnung der Taten zur Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 6; Ruppert MDR 1994, 973, 975 f) [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93].
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137, 141; BGHR StPO § 203 Beschluß 3).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Für die neue Hauptverhandlung wird zu den Anforderungen an die Mindestfeststellungen bei einer Vielzahl von Sexualdelikten auf den Beschluß des Bundesgerichtshofesvom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 (NStZ 1994, 502, vgl. auchBeschl. vom 17. August 1994 - 4 StR 309/94 und BGH NJW 1994, 2557) hingewiesen.
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137, 141; BGHR StPO § 203 Beschluß 3).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Für die neue Hauptverhandlung wird zu den Anforderungen an die Mindestfeststellungen bei einer Vielzahl von Sexualdelikten auf den Beschluß des Bundesgerichtshofesvom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 (NStZ 1994, 502, vgl. auchBeschl. vom 17. August 1994 - 4 StR 309/94 und BGH NJW 1994, 2557) hingewiesen.
  • BGH, 17.08.1994 - 4 StR 309/94

    Fortsetzungszusammenhang zwischen angewendetem Zwangsmittel und später

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Für die neue Hauptverhandlung wird zu den Anforderungen an die Mindestfeststellungen bei einer Vielzahl von Sexualdelikten auf den Beschluß des Bundesgerichtshofesvom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 (NStZ 1994, 502, vgl. auchBeschl. vom 17. August 1994 - 4 StR 309/94 und BGH NJW 1994, 2557) hingewiesen.
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
    Die Anklage genügt in allen Teilen, auch bei der nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138 = StV 1994, 306) gebotenen Annahme von Tatmehrheit, den Anforderungen, die bei einer Vielzahl gleichartiger sexueller Übergriffe zum Nachteil desselben Tatopfers an die Bezeichnung der Taten zur Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 6; Ruppert MDR 1994, 973, 975 f) [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93].
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137; BGHR StPO § 203 Beschluß 3; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Die Anklage, die dem Angeklagten eine - fortgesetzt begangene - Tat anlastet, genügt auch bei der nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NStZ 1994, 383) gebotenen Annahme von Tatmehrheit im Ergebnis noch den Anforderungen, die bei einer Vielzahl im wesentlichen gleichartiger sexueller Übergriffe zum Nachteil desselben Tatopfers an die Bezeichnung der Taten zur Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
    Die Anklageschrift genügt hier angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten des Sachverhalts noch den Anforderungen, die wegen der Informations- und Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses an ihren Mindestinhalt zu stellen sind ( vgl. z.B. BGH NStZ 92, 553; 94, 350 f, 502; 95, 200, 244 f; 96, 295, 401; s.a. OLG Bamberg NJW 95, 1167 f); das den - in der Berufungsinstanz geständigen - Angeklagten vorgeworfene gesamte Tatgeschehen wird durch die Bezeichnung des einen Tatopfers, des Tatzeitraumes und der Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung noch ausreichend individualisiert und abgegrenzt.
  • OLG Köln, 30.11.2006 - 83 Ss 96/06
    Es bedeutet indessen grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Rechtsfolgenentscheidung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt (BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200 ; so insgesamt: SenE v. 10.10.2006 - 83 Ss 63/06; v. 10.11.2006 - 82 Ss 134/06).
  • OLG Köln, 10.11.2006 - 82 Ss 134/06
    Es bedeutet grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Strafzumessung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt (BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200 ; Senat a.a.O.).
  • OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06
    Es bedeutet grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Strafzumessung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt (BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200 ; Senat a.a.O.).
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